Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Oktober 2024
Schüler, Studenten und Azubis: Fahrtkosten-Zuschuss für 23/24
Zum 1. August 2021 wurde das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Wohn- und Schulort bzw. Ausbildungsstelle im Anwendungsgebiet des VGI-Tarifs als Jahresticket für zwölf aufeinander folgenden Monaten, mit Ratenzahlung oder jährlicher Zahlweise, eingeführt.
Nicht nur für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstätte, auch in der Freizeit oder den Ferien ist man - für umgerechnet nur 1 € pro Tag - uneingeschränkt mobil auf allen Bussen und Bahnen des Verbundes!
An diesem Ticket ändert sich auch im Schuljahr 2024/2025 für unsere Schüler nichts.
Alle Bedingungen finden Sie im Online-Shop der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft GmbH, INVG und hier können Sie auch gleich bestellen.
Fahrtkosten-Zuschuss für Schüler*Innen aus Großmehring und Ortsteilen:
Wie im vergangenen Schuljahr, ist die Fahrkarte vorzufinanzieren. Am Ende des Schuljahres kann die Erstattung der Fahrtkosten beim Landratsamt Eichstätt beantragt werden.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 besteht ein Anspruch auf Erstattung der günstigsten Fahrtkosten, soweit diese eine Familieneigenbeteiligung (ab 01.08.2023) von 320 Euro pro Schülerin / Schüler pro Schuljahr bzw. maximal 490 Euro pro Familie übersteigen.
Alle Bedingungen und Formulare finden Sie hier: Schülerbeförderung, Schulwegkostenerstattung | Landkreis Eichstätt (landkreis-eichstaett.de)
Freiwilliger Fahrtkostenzuschuss der Gemeinde
Ab dem Schuljahr 2020/21 gewährt die Gemeinde Großmehring den Schülerinnen und Schülern ab der 11. Klasse einen Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zur Förderung durch das Landratsamt. Dieser kann nach Beendigung des Schuljahres bei der Gemeinde unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragt werden und wird höchstens 300 Euro pro Karte/Schuljahr betragen. Analog hierzu können auch Studenten und Auszubildende einen Antrag stellen.
Das Antragsformular und alle Informationen finden Sie unter Downloads. Eine Bestellung der Karten über die Gemeindeverwaltung ist seit dem Schuljahr 2020/21 nicht mehr möglich.
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