Gewerbeweg

Der Gemeinderat von Großmehring hat in der Sitzung vom 19.11.2019 den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Großmehringer Amtsblatt vom Februar 2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Betroffen ist folgender Bereich der Gemarkung Großmehring:

- Flurstück 962/2, Fläche ca. 0,19 ha - Teilfläche des Flurstücks 962/5 ca. 0,03 ha

Die Änderung des Flächennutzungsplans sieht eine Umwidmung eines Mischgebietes zu einem Gewerbegebiet vor.

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,22 ha.

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