Zweite Änderung Ochsenschütt

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 10/2021

Zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Ochsenschütt“;

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 31.03.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Ochsenschütt“ gefasst. In der Sitzung am 27.07.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Folgende Änderungen sollen hierbei im Bebauungsplan geändert bzw. ergänzend festgesetzt werden:

  • Erweiterung des Geltungsbereiches um Flurnummern 6128, 6129, 6130 und 6131
  • Ausweisung der Flächen als Gewerbegebiet (GE) nach § 8 BauNVO
  • Aufhebung der Ortsrandeingrünung auf Flurnummer 6127 sowie Flurweg Flurnummer 6128 und Verschiebung auf die Flurnummer 6131
  • Erhöhung der GRZ von 0,7 auf 0,8 für die Flurnummern 6144 und 6145
  • Reduzierung der Breite der Eingrünung auf 7 Meter
  • Entfallende Anrechenbarkeit als Ausgleichsfläche und Erbringung an anderer Stelle

Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Geltungsbereich unter Downloads

Das Gebiet der Änderungsfläche umfasst die Flurnummern 6144 und 6145 Gemarkung Großmehring und wird umgrenzt durch folgende Flurnummern:

im Nordwesten durch Fl.Nr. 6146 Gemarkung Großmehring (Flurweg)

im Südwesten durch Fl.Nr. 1403/1 Gemarkung Manching (Flurweg)

im Südosten durch Fl.Nr. 6143 Gemarkung Großmehring (Landwirtschaft)

im Nordosten durch Fl.Nr. 6136 Gemarkung Großmehring (Ochsenschüttstraße)

Das Gebiet der Erweiterungsfläche umfasst die Flurnummern 6128 bis 6131 Gemarkung Großmehring wird umgrenzt durch folgende Flurnummern der Gemarkung Großmehring:

im Nordwesten durch Fl.Nr. 6127 (Eingrünung Gewerbefläche)

im Südwesten durch Fl.Nr. 6136 (Flurweg)

im Südosten durch Fl.Nr. 6132 (Landwirtschaft)

im Nordosten durch Fl.Nr. 6134 (Flurweg)

Die erforderlichen Ausgleichsflächen befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung und -erweiterung auf folgenden Flurnummern bzw. Teilflächen:

  • Flurnummer 1599 Gemeinde Vohburg, Gemarkung Dünzing (Fläche 3.410 m²)
  • Flurnummer 1194 Gemeinde Vohburg, Gemarkung Dünzing (Fläche 213 m²)
  • Flurnummer 1466/6 Gemeinde Vohburg, Gemarkung Dünzing (Fläche 890 m²)
  • Flurnummer 7235 Gemeinde und Gemarkung Großmehring (Teilfläche 2.395 m²)
  • Flurnummer 1599 Gemeinde und Gemarkung Großmehring (Fläche 4.114 m²)

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Zweiten Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Ochsenschütt“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, alle in der Fassung vom 27.07.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 11.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021 zur Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 7, Zimmer 6, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut: Art der vorhandenen Informationen:

Mensch,

menschliche Gesundheit Umweltbericht

Schalltechnische Untersuchung

Stellungnahme der Stadt Ingolstadt (zum Immissionsschutz)

Tiere, Pflanzen

und biologische. Vielfalt Umweltbericht

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

FFH-Verträglichkeitsabschätzung

Biotop- und Artenschutzkartierung Bayern

Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Eichstätt

Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz)

Fläche, Boden Umweltbericht

GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns

Wasser Umweltbericht

GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns

Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern (Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse)

Klima / Luft Umweltbericht

Bay. Klimaatlas, 1996

Landschaft Umweltbericht

Regionalplan Region 10 Ingolstadt (landschaftliches Vorbehaltsgebiet und Regionaler Grünzug)

Kulturelles Erbe

und sonstige Sachgüter Denkmalatlas des Bay. Landesamt für Denkmalpflege

Wechselwirkungen Darstellungen im Umweltbericht

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Rainer Stingl, Erster Bürgermeister

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