Vierte Änderung "Mehringer Berg"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 11/2022

Vierte Änderung Bebauungsplan „Mehringer Berg“;

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Vierte Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg“ gefasst. In der Sitzung am 18.10.2022 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dieser wird an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Folgende wesentliche Änderungen werden vorgenommen:

  • Bestandsorientierte Festsetzung von Bauräumen zur Ermöglichung zeitgemäßer Bautypologien und einer flexibleren Grundstücksnutzung
  • Bestandsorientierte Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, um eine gesteuerte Nachverdichtung zu ermöglichen

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches der vierten Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg“,
(Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2022)

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Großmehring:
im Norden durch Fl.Nr.1931/4, 1941/14 - 1941/22, 1941/25, 1941/27, 1941/28, 1941/31, 1941/32, 1941/35, 1941/36, 1941/51,1941/52

im Osten durch Fl.Nr. 1963/1, 1963/4, 1963/5, 1967/18, 1967/20 – 1967/24

im Süden durch Fl.Nr. 924, 1924/1, 1924/3 - 1924/5, 1924/7, 1924/10, 1931/5, 1961/3, 1961/7 - 1961/10, 1961/13,  1962/2, 1962/6, 1962/8, 1962/11, 1962/13, 1962/14, 1962/17, 1962/18

im Westen durch Fl.Nr. 1931/2, 1234/16, 1234/17, 1234/19 – 1234/23, 1234/80 – 1234/82, 1234/127

Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Neuregelung und Ergänzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Ausweitung der Baugrenzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und eine gesteuerte Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.10.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Vierten Änderung des Bebauungsplans „Mehinger Berg“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, alle in der Fassung vom 18.10.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 10.11.2022 bis einschließlich 23.12.202 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter https://grossmehring.de/bekanntmachungen/ Rathaus und Politik / Verwaltung / Bauen, Planen, Umwelt / Bauleitplanung / Bekanntmachungen / 04 Vierte Änd. „Mehringer Berg“

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

[1]        Begründung mit Umweltbericht

[2]        eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4  Abs. 1 BauGB

SchutzgutArt der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]
Mensch

Begründung [1]

Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1], 

Auswirkungen durch Immissionen [1], [2]

Stellungnahmen [2]:

-          Immissionsschutz - Landratsamt Eichstätt

FlächeBegründung [1]
Tiere/Pflanzen/
Biologische Vielfalt

Begründung [1]

Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1]

Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1]

Auswirkungen durch das Vorhaben [1]

artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen für Pflanzmaßnahmen [1]

BodenBegründung [1], insbesondere Ausführungen und Hinweise zu Auswirkungen, Vorkommen von Altablagerungen, Georisiken und Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Wasser

Begründung [1], insbesondere Ausführungen und Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Niederschlagswasser

 

Stellungnahmen [2]:

-          Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Luft/KlimaBegründung [1], insbesondere Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten
LandschaftsbildBegründung [1]
Kultur- und Sachgüter

Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1], [2]

 

Stellungnahmen [2]:

-          Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

WechselwirkungenBegründung [1]

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 19.10.2022

Rainer Stingl
1. Bürgermeister

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