Erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Dettelbach“

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 02/2024

Erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Dettelbach“;
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Dettelbach“ gefasst. In der Sitzung am 19.12.2023 wurde ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:ünordnungsplans „Am Dettelbach“ gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Folgende Festsetzungen wurden hierbei im bisherigen Verfahren im Bebauungs- und Grünordnungsplan geändert:

  • Änderung Berechnungsgrundlage für Anzahl der Wohneinheiten auf anteilige Grundstücksfläche
  • Änderung der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen im WA 1 – WA 4
  • Änderung der Gestaltung der Dächer
  • Änderung der zulässigen Höhe von Einfriedungen auf Stützmauern
  • Änderung der Art der Bepflanzung am Südrand der Gemeinbedarfsfläche

 

Folgende Festsetzungen wurden im bisherigen Verfahren neu in den Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen:

  • Zulässigkeit von Staffelgeschoss in WA 1 – WA 4
  • Unzulässigkeit von Schotter- und Kiesflächen zur Gartengestaltung
  • Einfriedung der Fläche für den Gemeinbedarf
  • Regelungen zur Zulässigkeit von Stützmauern

 

Folgende Hinweise wurden im bisherigen Verfahren neu in den Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen:

  • Hinweise zur Regenwasserrückhaltung (hier Zisternen)

 

Für die erneute öffentliche Auslegung werden laut Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 19.12.2023 neben einzelnen redaktionellen Klarstellungen folgende Korrekturen in den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vorgenommen:

  • Zusätzliche Festsetzung einer zulässigen Wandhöhe bei eingeschossigen Gebäuden
  • Festlegung des Höhenbezugspunktes für die Bauräume WA 1 und WA 3
  • Zulässigkeit von Dachbegrünung
  • Zulässigkeit des Materials der Einfriedung
  • Zulässigkeit der Lage von blickdichten Sichtschutzanlagen

 

Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2023 erneut gebilligte und nach § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Auslegung bestimmte überarbeitete Entwurf für die erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie der dazugehörige überarbeitete Entwurf der Begründung, beide in der Fassung vom 19.12.2023, und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt vom 02.02.2024 bis einschließlich 26.02.2024 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben. Dabei wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den erneuten Änderungen abgegeben werden können. Die vorgenommenen Änderungen sind in den Planunterlagen farbig gekennzeichnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut:Art der vorhandenen Informationen:
MenschStellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu landwirtschaftlichen Immissionen benachbarter Flächen (mögliche Beeinträchtigung von Anwohnern)
Tiere und Pflanzen

keine naturschutzfachlich bedeutenden Schutzgebiete und -objekte vorhanden

Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz) zur Meldung der Ausgleichsflächen

Boden und FlächeBegründung mit Flächenbilanz
Wasser

keine Oberflächengewässer vorhanden

Begründung mit Darstellung der Niederschlagswasserbeseitigung

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt zur Entwässerungsplanung

Klima / Luft

keine klimatisch wirksamen Gebiete betroffen

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu landwirtschaftlichen Immissionen benachbarter Flächen (mögliche Luftbelastung)

Landschaftkeine landschaftsprägenden Elemente vorhanden
Kultur- und Sachgüterkeine bekannten Bodendenkmäler, Baudenkmäler und sonstigen Kulturdenkmale vorhanden

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 10.01.2024

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister

 

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