1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Dettelbach“;

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 10/2023

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGBGemeinde Großmehring

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Dettelbach“ gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Folgende Festsetzungen sollen hierbei im Bebauungs- und Grünordnungsplan geändert werden:

  • Änderung Berechnungsgrundlage für Anzahl der Wohneinheiten auf anteilige Grundstücksfläche
  • Änderung der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen im WA 1 – WA 4
  • Änderung der Gestaltung der Dächer
  • Änderung der zulässigen Höhe von Einfriedungen auf Stützmauern
  • Änderung der Art der Bepflanzung am Südrand der Gemeinbedarfsfläche

Folgende Festsetzungen werden neu in den Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen:

  • Zulässigkeit von Staffelgeschoss in WA 1 – WA 4
  • Unzulässigkeit von Schotter- und Kiesflächen zur Gartengestaltung
  • Einfriedung der Fläche für den Gemeinbedarf
  • Regelungen zur Zulässigkeit von Stützmauern

Folgende Hinweise werden neu in den Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen:

  • Hinweise zur Regenwasserrückhaltung (hier Zisternen)

Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.06.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für die erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut:Art der vorhandenen Informationen:
MenschStellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu landwirtschaftlichen Immissionen benachbarter Flächen (mögliche Beeinträchtigung von Anwohnern)
Tiere und Pflanzen

keine naturschutzfachlich bedeutenden Schutzgebiete und -objekte vorhanden

Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz) zur Meldung der Ausgleichsflächen

Boden und FlächeBegründung mit Flächenbilanz
Wasser

keine Oberflächengewässer vorhanden

Begründung mit Darstellung der Niederschlagswasserbeseitigung

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt zur Entwässerungsplanung

Klima / Luft

keine klimatisch wirksamen Gebiete betroffen

Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu landwirtschaftlichen Immissionen benachbarter Flächen (mögliche Luftbelastung)

Landschaftkeine landschaftsprägenden Elemente vorhanden
Kultur- und Sachgüterkeine bekannten Bodendenkmäler, Baudenkmäler und sonstigen Kulturdenkmale vorhanden

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 12.09.2023

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister

 

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