Hier können Sie Ihren aktuellen Wasserzählerstand online an die Gemeinde Großmehring übermitteln:
Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Dezember 2023
1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Dettelbach“;
Landkreis Eichstätt
Amtsblatt Nr. 10/2023
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGBGemeinde Großmehring
Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Dettelbach“ gefasst.
Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans.
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Folgende Festsetzungen sollen hierbei im Bebauungs- und Grünordnungsplan geändert werden:
- Änderung Berechnungsgrundlage für Anzahl der Wohneinheiten auf anteilige Grundstücksfläche
- Änderung der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen im WA 1 – WA 4
- Änderung der Gestaltung der Dächer
- Änderung der zulässigen Höhe von Einfriedungen auf Stützmauern
- Änderung der Art der Bepflanzung am Südrand der Gemeinbedarfsfläche
Folgende Festsetzungen werden neu in den Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen:
- Zulässigkeit von Staffelgeschoss in WA 1 – WA 4
- Unzulässigkeit von Schotter- und Kiesflächen zur Gartengestaltung
- Einfriedung der Fläche für den Gemeinbedarf
- Regelungen zur Zulässigkeit von Stützmauern
Folgende Hinweise werden neu in den Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgenommen:
- Hinweise zur Regenwasserrückhaltung (hier Zisternen)
Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.06.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für die erste Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut: | Art der vorhandenen Informationen: |
Mensch | Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu landwirtschaftlichen Immissionen benachbarter Flächen (mögliche Beeinträchtigung von Anwohnern) |
Tiere und Pflanzen | keine naturschutzfachlich bedeutenden Schutzgebiete und -objekte vorhanden Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz) zur Meldung der Ausgleichsflächen |
Boden und Fläche | Begründung mit Flächenbilanz |
Wasser | keine Oberflächengewässer vorhanden Begründung mit Darstellung der Niederschlagswasserbeseitigung Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt zur Entwässerungsplanung |
Klima / Luft | keine klimatisch wirksamen Gebiete betroffen Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu landwirtschaftlichen Immissionen benachbarter Flächen (mögliche Luftbelastung) |
Landschaft | keine landschaftsprägenden Elemente vorhanden |
Kultur- und Sachgüter | keine bekannten Bodendenkmäler, Baudenkmäler und sonstigen Kulturdenkmale vorhanden |
Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, den 12.09.2023
Rainer Stingl
Erster Bürgermeister
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00 Inhaltsverzeichnis ausgelegte Unterlagen.pdf
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01 Bebauungs- und Grünordnungsplanplan_Entwurf.pdf
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02 Begründung_Entwurf.pdf
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03 Stellungnahmen TÖB mit Einwand.pdf
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04 Stellungnahmen TÖB ohne Einwand.pdf
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05 Abwägung Stellungnahmen.pdf
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06 Hinweise Datenschutz.pdf
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Geltungsbereich.jpg