Erste Änderung Bebauungsplan "Mehringer Berg Nord"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 03/2023

Erste Änderung Bebauungsplan „Mehringer Berg Nord“;

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg Nord“ gefasst. In der Sitzung am 21.02.2023 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dieser wird an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Folgende wesentliche Änderungen werden vorgenommen:

-       Bestandsorientierte Festsetzung von Bauräumen zur Ermöglichung zeitgemäßer Bautypologien und einer flexibleren Grundstücksnutzung

-       Bestandsorientierte Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, um eine gesteuerte Nachverdichtung zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches der ersten Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg Nord“,
(Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2022)

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Großmehring: 

im Norden       durch Fl.Nr.     1942, 1947/1, 1948

im Osten         durch Fl.Nr.     1969/66, 1969/65, 1969/64, 1969/63, 1967/18

im Süden        durch Fl.Nr.     1941/13, 1932/57 – 1932/65

im Westen      durch Fl.Nr.     1240/24, 1240/149, 1240/128

Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Neuregelung und Ergänzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Ausweitung der Baugrenzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und eine gesteuerte Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.02.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplans „Mehringer Berg Nord“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, alle in der Fassung vom 21.02.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 14.03.2023 bis einschließlich 18.04.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter https://grossmehring.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/bekanntmachungen (Gemeinde Großmehring / Wirtschaft & Bauen / Planen und Bauen / Bekanntmachungen / 04 Erste Änd. „Mehringer Berg Nord“)

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

[1]        Begründung mit Umweltbericht

[2]        eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4  Abs. 1 BauGB

SchutzgutArt der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]
Mensch

Begründung [1]

Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1]

Auswirkungen durch Immissionen [1]

FlächeBegründung [1]
Tiere/Pflanzen/
Biologische Vielfalt

Begründung [1]

Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1]

Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen [1]

Auswirkungen durch das Vorhaben [1]

artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen für Pflanzmaßnahmen [1]

BodenBegründung [1], insbesondere Ausführungen und Hinweise zu Auswirkungen, Vorkommen von Altablagerungen, Georisiken und Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
WasserBegründung [1], insbesondere Ausführungen und Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen, Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Niederschlagswasser
Luft/Klima

Begründung [1], insbesondere Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten

Stellungnahme des Landratsamt Eichstätt bezüglich der energetischen Wirksamkeit von PV-Anlagen [2]

LandschaftsbildBegründung [1]
Kultur- und SachgüterHinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1]
WechselwirkungenBegründung [1]

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 22.02.2023

 

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister