Erste Änderung Bebauungsplan "Am Hochrain II"

Erste Änderung Bebauungsplan „Am Hochrain II“ in Demling;

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seinen Sitzungen am 28.04.2020 sowie 19.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Am Hochrain II“ in Demling gefasst. In der Sitzung am 18.07.2023 wurde ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:

-       Streichung Mindestgrundstücksgröße für Einzel- und Doppelhaushälfte

-       dafür neue Festsetzung, dass pro 200 m² Grundstücksfläche lediglich eine Wohneinheit zulässig ist

-       Vorgaben zur verbindlichen Bebauung hinsichtlich einer einheitlichen Gestaltung bei aneinandergebauten Doppelhaushälften

-       Streichung einer verbindlichen Vorgabe der Firstrichtung (Längsseite der Erschließungsstraße)

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern bzw. Teilflächen der Gemarkung Demling: 

im Norden       durch Fl.Nr.                301 TF (Grünland)

im Osten         durch Fl.Nrn.              297 (landw. Weg), 298/3 (Wohnbebauung), 291/5 (Friedhofstraße), 24, 24/1, 24/3 (Wohnbebauung) und 21 (Friedhof)

im Süden        durch Fl.Nnr.              5, 7, 9, 11/4, 15, 17, 20 (Wohn- und Hofbebauung)

im Westen      durch Fl.Nr.                2218 (Leibnitzstraße)

Die Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet befinden sich auf folgenden Flur-Nummern bzw. Teilflächen der Gemarkung Demling:

Fl.Nr. 133 (Teilfläche), Fl.Nr. 191 (Teilfläche), Fl.Nr. 202 (Teilfläche), Fl.Nr. 301 (Teilfläche) und Fl.Nr. 319 (Teilfläche).

Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Neuregelung und Ergänzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Ausweitung der Baugrenzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und eine gesteuerte Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Klare Festlegung von eindeutigen Höhenbezugspunkten für alle Grundstücke. Weiterhin soll eine Fläche Gemeinbedarf für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.07.2023 erneut gebilligte und nach § 4a Abs. 3 BauGB zu erneuten Auslegung bestimmte überarbeitete Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplans „Am Hochrain II“ in Demling sowie der dazugehörige überarbeitete Entwurf der Begründung, alle in der Fassung vom 18.07.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt vom 10.08.2023 bis einschließlich 31.08.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, Zimmer 6, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter https://grossmehring.de/wirtschaft-bauen/planen-and-bauen/bekanntmachungen/erste-aenderung-bebauungsplan-am-hochrain-ii-in-demling (Gemeinde Großmehring / Wirtschaft & Bauen / Planen & Bauen / Bekanntmachungen / Erste Änderung Bebauungsplan „Am Hochrain II“).

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben. Dabei wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den erneuten Änderungen abgegeben werden können. Die vorgenommenen Änderungen sind in den Planunterlagen farbig gekennzeichnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 19.07.2023

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister

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