Elfte Änderung Flächennutzungsplan

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 10/2021

Elfte Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der zwölften Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 20.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“ gefasst. Da der Geltungsbereich der Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplans für den Interpark im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche, die Böschung zum Bahngleis als Fläche für Bahnanlagen, dargestelllt ist, ist der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren ebenfalls zu ändern.

In der Sitzung am 20.07.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Parallelverfahren gefasst.

Mit der 11. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren mit der 12. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“ sollen die bestehenden Gewerbeflächen des Interparks erweitert werden. Das Gebiet befindet sich zwischen dem ursprünglichen Interpark nördlich der Staatsstraße 2231 sowie dessen Süderweiterung aus der 9. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“. Somit eignet sich die Fläche in besonderem Maße für eine ergänzende Erweiterung, da hierdurch eine Arrondierung des Gewerbeparks erreicht wird. Die Flächen werden als Gewerbeflächen nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Ausweisung von Gewerbeflächen geschieht um produzierenden Betrieben Gewerbeflächen anbieten zu können.

Südlich und nördlich liegen die Flächen des bestehenden Gewerbeparks Großmehring-Kösching (Interpark). Im Norden begrenzt die Staatsstraße 2231 den Geltungsbereich im Süden und Osten die Kreisstraße EI 39. Im Westen wird das Gebiet durch die Gleisanlagen zum Interpark begrenzt. Im Nordosten verläuft die 110 kV-Bahnstromleitung (DB Energie GmbH Landshut-Vohburg) mit einem Maststandort direkt im Osten des Geltungsbereiches.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist und wird aktuell wie folgt genutzt:

Flur-Nr. 1057 und 2104/8 für Verkehrsflächen (Kreisstraße EI 39) inkl. Straßenbegleitgrün

Flur-Nr. 1062, 2100/6, 2140/1 und 2104/11 als landwirtschaftliche Nutzflächen

Flur-Nr. 2100/3 und 2105/2 als befestigte Lagerfläche und als verbrachte / verbuschte Streuobstwiese

Lageplan unter Downloads

Die Ausgleichsfläche für dieses Baugebiet befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches am Westrand des Gebietes.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.07.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der 11. Flächennutzungsplanänderung mit der Zwölften Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbepark Großmehring-Kösching (Interpark)“ sowie die dazugehörigen Vorentwürfe der Begründungen mit Umweltberichten, alle in der Fassung vom 20.07.2021 liegen vom 06.10.2021 bis einschließlich 09.11.2021 zur Einsicht im Rathaus Großmehring, Marienplatz 7, Zimmer 6, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgeben werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Rainer Stingl, Erster Bürgermeister

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