Bebauungs- und Grünordnungsplan "Ochsenschütt"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 07/2023

1. Änderung des Bebauungsplanes „Ochsenschütt“;

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Ochsenschütt“ gefasst.

Die Änderung umfasst dabei folgendes Gebiet:

Flurnummern 7241, 7242, 7244 (Teilfläche), 7244/2 (Teilfläche), 7255, 7256, 7257, 7258.

und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

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Folgende Festsetzungen sollen hierbei im Bebauungsplan geändert werden:

  • Aufhebung der südlichen Baugrenze und Verschiebung nach Süden
  • Aufhebung der Ausgleichsflächen auf den Fl.Nrn. 7241, 7242,7257 und 7258
  • Festlegung neuer Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs
  • Löschwasserteich soll nicht mehr aufrechterhalten, sondern verfüllt werden.
  • Berücksichtigung eines vorhandenen Humusablagerungsplatzes auf den Fl.Nrn. 7255 und 7256 als Dauereinrichtung, jedoch nur für inertes und nicht für verunreinigtes Material

Neue Ausgleichsflächen sollen auf den Fl.Nrn. 112/1 und 113 der Gemarkung Walting nachgewiesen werden, welche aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich sind:

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Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.07.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 12.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut:Art der vorhandenen Informationen:
Mensch

Umweltbericht

Schalltechnische Untersuchung zum ursprünglichen Bebauungsplan Ochsenschütt mit Kommentierung zur 1. Änderung durch das Landratsamt Eichstätt (SG 44, Technischer Umweltschutz)

Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug mit Funktion zur Gliederung der Siedlungsräume sowie der Erholungsvorsorge

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Raumordnung und Landesplanung)

Stellungnahme der IHK für München und Oberbayern

Tiere und Pflanzen

Umweltbericht

mit artenschutzrechtlicher Beurteilung gemäß saP zum ursprünglichen Bebauungsplan „Ochsenschütt“

Biotop- und Artenschutzkartierung Bayern

Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Eichstätt

Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz)

Stellungnahme der Stadt Ingolstadt

Boden

Umweltbericht

Konzeptbodenkarte M = 1 : 100.000 Planungsregion Ingolstadt

Ergebnisse der Errichtung der Grundwassermessstelle GWM17/07 (2008)

Abstimmung mit dem Landratsamt Eichstätt (SG 44, Technischer Umweltschutz) zur Behandlung vorhandener Deponiemassen

Wasser

Umweltbericht

GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns und

Informationssystem überschwemmungsgefährdete Gebiete

Ergebnisse der Errichtung der Grundwassermessstelle GWM17/07 (2008)

Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Klima/Luft

Umweltbericht

Bay. Klimaatlas, 1996

Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug als Luftaustauschfläche

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Raumordnung und Landesplanung)

Landschaft

Umweltbericht

Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug und Landschaftlichem Vorbehaltsgebiet

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Raumordnung und Landesplanung)

Kultur- und SachgüterDenkmalatlas des Bay. Landesamt für Denkmalpflege

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 01.06.2023

Rainer Stingl

1. Bürgermeister

 

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