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Amtsblatt September 2023
Bebauungs- und Grünordnungsplan "Ochsenschütt"
Gemeinde Großmehring
Landkreis Eichstätt
Amtsblatt Nr. 07/2023
1. Änderung des Bebauungsplanes „Ochsenschütt“;
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Ochsenschütt“ gefasst.
Die Änderung umfasst dabei folgendes Gebiet:
Flurnummern 7241, 7242, 7244 (Teilfläche), 7244/2 (Teilfläche), 7255, 7256, 7257, 7258.
und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

Folgende Festsetzungen sollen hierbei im Bebauungsplan geändert werden:
- Aufhebung der südlichen Baugrenze und Verschiebung nach Süden
- Aufhebung der Ausgleichsflächen auf den Fl.Nrn. 7241, 7242,7257 und 7258
- Festlegung neuer Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereichs
- Löschwasserteich soll nicht mehr aufrechterhalten, sondern verfüllt werden.
- Berücksichtigung eines vorhandenen Humusablagerungsplatzes auf den Fl.Nrn. 7255 und 7256 als Dauereinrichtung, jedoch nur für inertes und nicht für verunreinigtes Material
Neue Ausgleichsflächen sollen auf den Fl.Nrn. 112/1 und 113 der Gemarkung Walting nachgewiesen werden, welche aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich sind:

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.07.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 12.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut: | Art der vorhandenen Informationen: |
Mensch | Umweltbericht Schalltechnische Untersuchung zum ursprünglichen Bebauungsplan Ochsenschütt mit Kommentierung zur 1. Änderung durch das Landratsamt Eichstätt (SG 44, Technischer Umweltschutz) Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug mit Funktion zur Gliederung der Siedlungsräume sowie der Erholungsvorsorge Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Raumordnung und Landesplanung) Stellungnahme der IHK für München und Oberbayern |
Tiere und Pflanzen | Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Beurteilung gemäß saP zum ursprünglichen Bebauungsplan „Ochsenschütt“ Biotop- und Artenschutzkartierung Bayern Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Eichstätt Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz) Stellungnahme der Stadt Ingolstadt |
Boden | Umweltbericht Konzeptbodenkarte M = 1 : 100.000 Planungsregion Ingolstadt Ergebnisse der Errichtung der Grundwassermessstelle GWM17/07 (2008) Abstimmung mit dem Landratsamt Eichstätt (SG 44, Technischer Umweltschutz) zur Behandlung vorhandener Deponiemassen |
Wasser | Umweltbericht GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns und Informationssystem überschwemmungsgefährdete Gebiete Ergebnisse der Errichtung der Grundwassermessstelle GWM17/07 (2008) Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern |
Klima/Luft | Umweltbericht Bay. Klimaatlas, 1996 Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug als Luftaustauschfläche Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Raumordnung und Landesplanung) |
Landschaft | Umweltbericht Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug und Landschaftlichem Vorbehaltsgebiet Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Raumordnung und Landesplanung) |
Kultur- und Sachgüter | Denkmalatlas des Bay. Landesamt für Denkmalpflege |
Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, den 01.06.2023
Rainer Stingl
1. Bürgermeister
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05Ausgleichsfläche.pdf
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06_Ochsenschütt 6 - 27.01.2023 - Gutachten geoplan erg.Grundwasseruntersuchung Verfülbereich Süd 2020.pdf
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07 Stellungnahmen TÖB mit Einwand.pdf
(5,69 MB)
08 Stellungnahmen TÖB ohne Einwand.pdf
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09 Abwägung Stellungnahmen.pdf
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10 Hinweise Datenschutz.pdf