Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Pettling"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 07/2023

Bebauungs- und Grünordnungplan "Gewerbegebiet Pettling"

Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring hat in seiner Sitzung vom 16.11.2021 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Pettling" beschlossen. In der Sitzung am 09.05.2023 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes liegt im östlichen Gemeindegebiet von Großmehring, nordöstlich der Ortschaft Pettling. Er weist eine Gesamtfläche von ca. 20.500 m² auf und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks mit der Fl.Nr. 2194, Gemarkung Theißing.

Der Geltungsbereich ist aus untenstehendem Kartenausschnitt (maßstabslos, Geltungsbereich rot) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Theißing: 

im Nordendurch Fl.Nr. 2195landwirtschaftlicher Weg
im Ostendurch Fl.Nr. 168Stättenweg
im Süden durch Fl.Nr. 2194 (Teilfläche)gewerbliche Betriebsfläche
im Westen durch Fl.Nr. 2193Grünland mit Obstbaumbestand

Das Gebiet wird als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebes.

Die erforderlichen Ausgleichsflächen befinden sich teilweise außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplans (Fläche A3) auf folgender Flurnummer, welche in nachfolgenden Lageplänen ersichtlich ist:

  • Fl.Nr. 255 Stadt Vohburg/Donau, Gemarkung Menning (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm)
Bild

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Pettling“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, alle in der Fassung vom 09.05.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 11.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 zur Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut: Art der vorhandenen Informationen:
Mensch Umweltbericht mit Darstellung der Erschließung und der benachbarten Gebietsnutzungen. Schalltechnische Untersuchung mit Vorgaben zum Schalldämmmaß der Außenbauteile
Tiere und Pflanzen

Umweltbericht mit Darstellung der floristischen und faunistischen Bestandssituation sowie vorhandener Schutzgebiete und -objekte; Bearbeitung der Eingriffsregelung und Darstellung der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung (2021) zu vorkommenden Tierarten

Biotop- und Artenschutzkartierung Bayern

Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Eichstätt

Ökokataster des Bay. LfU zur Lage und Wertigkeit der verwendeten Ausgleichsfläche

Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz) zur Bewertung der Ausgleichsfläche A3

Fläche und Boden

Umweltbericht mit Darstellung der örtlichen Bodenverhältnisse und zum Flächenverbrauch

Übersichtsbodenkarte M = 1 : 25.000

Stellungnahme der IHK für München und Oberbayern zur Klarstellung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl

Wasser

Umweltbericht mit Darstellung der vorhandenen Oberflächen- und Grundwasserverhältnisse sowie Gefährdung durch Hangwasser

Hydrogeologischen Karte des UmweltAtlas des Bay. LfU

Entwässerungsplanung zur Darstellung der Niederschlagswasserbeseitigung

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

Klima/Luft

Umweltbericht mit Darstellung klimatischen Verhältnisse

Bay. Klimaatlas, 1996

LandschaftUmweltbericht mit Darstellung landschaftsbildprägender Elemente und Vorbelastung des Schutzgutes Landschaft durch bestehende Betriebsanlagen
Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht: keine bekannten Bodendenkmäler, Baudenkmäler und sonstigen Kulturdenkmale vorhanden

Denkmalatlas des Bay. Landesamt für Denkmalpflege

Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Meldepflicht von zu Tage tretenden Bodendenkmälern

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 01.06.2023

Rainer Stingl

1. Bürgermeister

 

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