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Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt September 2023
Bebauungs- und Grünordnungsplan "Demlinger Weg Katharinenberg"
Gemeinde Großmehring
Landkreis Eichstätt
Amtsblatt Nr. 07/2023
Bebauungsplan „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB;
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 die Aufstellung des Qualifizierten Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flur-Nummern bzw. Teilflächen (Tf). der Gemarkung Demling:
im Norden | durch Fl.Nr. 132 (Tf.) | Ackerland |
im Osten | durch Fl.Nr. 132/1 und durch Fl. Nr. 132 (Tf.) | Ackerland |
im Süden | durch Fl.Nr. 126 | Demlinger Weg |
im Westen | durch Fl.Nr. 132/6 und durch Fl.Nr. 2618/8 und durch Fl.Nr. 2618/2 und durch Fl.Nr. 132/3 | gemischte Nutzung Wohnnutzung Wohnnutzung Wohnnutzung |
und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnland zur Deckung des Bedarfs für die ortsansässige Bevölkerung.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des qualifizierten Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung, in der Fassung vom 09.05.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 11.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 zur Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, den 01.06.2023
Rainer Stingl
1. Bürgermeister