Bebauungs- und Grünordnungsplan "Demlinger Weg Katharinenberg"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 07/2023

Bebauungsplan „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB;

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 die Aufstellung des Qualifizierten Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flur-Nummern bzw. Teilflächen (Tf). der Gemarkung Demling:

im Nordendurch Fl.Nr. 132 (Tf.)Ackerland
im Osten

durch Fl.Nr. 132/1 und

durch Fl. Nr. 132 (Tf.)

Ackerland
im Südendurch Fl.Nr. 126Demlinger Weg
im Westen

durch Fl.Nr. 132/6 und

durch Fl.Nr. 2618/8 und

durch Fl.Nr. 2618/2 und

durch Fl.Nr. 132/3

gemischte Nutzung

Wohnnutzung

Wohnnutzung

Wohnnutzung

und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist: 

Bild

Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnland zur Deckung des Bedarfs für die ortsansässige Bevölkerung.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.05.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des qualifizierten Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung, in der Fassung vom 09.05.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 11.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 zur Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 01.06.2023

Rainer Stingl

1. Bürgermeister

 

Downloads