16. Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit Vorhabenbezogenem Bebauungsplan „SO Lebensmittelmarkt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 12/2023

16. Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit Vorhabenbezogenem Bebauungsplan „SO Lebensmittelmarkt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Lebensmittelmarkt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)beschlossen. In seiner Sitzung am 24.10.2023 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Das Verfahren wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Beide Bauleitpläne werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fl.Nr. 118  Fläche gemischte Nutzung – Gebäude und Freifläche und hat eine Gesamtfläche von ca. 3.650 m².

Er wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Großmehring:

im Nordendurch Fl.Nrn. 161 und 158Fläche für öffentliche Zwecke
im Ostendurch Fl.Nr. 117Fläche für gemischte Nutzung
im Süden 

durch Fl.Nr. 79/21

und Fl.Nr. 122

Bräustraße

Fläche für gemischte Nutzung

im Westen

durch Fl.Nr. 156

und Fl.Nr. 155

und Fl. Nr. 123

Fläche für gemischte Nutzung

Wohnbaufläche

Fläche für gemischte Nutzung

und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Das Gebiet wird als ein Sondergebiet für den Einzelhandel (Lebensmittelmarkt) ausgewiesen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bereits bestehenden Verbrauchermarktes.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.10.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Lebensmittelmarkt“ samt dazugehörige Entwurf der Begründung, beide in der Fassung vom 24.10.2023, sowie der Entwurf für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans samt dazugehöriger Begründung, beide in der Fassung vom 24.10.2023, liegen vom 12.12.2023 bis einschließlich 15.01.2024 zur Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe zu den Entwürfen abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 02.11.2023

Rainer Stingl

1. Bürgermeister

 

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