15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großmehring im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 01/2024

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großmehring im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit Bebauungsplan „Demlinger Weg“ in Katharinenberg; 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 die Aufstellung des Qualifizierten Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan „Demlinger Weg“ im Ortsteil Katharinenberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)beschlossen. Aufgrund einer höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht kann dieses Verfahren nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB durchgeführt werden. Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Großmehring hat daher in seiner Sitzung am 01.08.2023 beschlossen, dieses Verfahren in das Regelverfahren überzuführen.

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat daher in derselben Sitzung am 01.08.2023 die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde beschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 diesen Aufstellungsbeschluss bestätigt.

Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans wird dabei wie folgt begrenzt durch folgende Flur-Nummern bzw. Teilflächen (Tf). der Gemarkung Demling:

im Nordendurch Fl.Nr. 132 (Tf.) Ackerland 
im Osten

durch Fl.Nr. 132/1 und

durch Fl.Nr. 132 (Tf.)

Ackerland

Ackerland

im Süden durch Fl.Nr. 126Demlinger Weg 
im Westen

durch Fl.Nr. 132/6 und

durch Fl.Nr. 2618/5 und

durch Fl.Nr. 2618/2 und

durch Fl.Nr. 132/3

gemischte Nutzung

Wohnnutzung

Wohnnutzung

Wohnnutzung

und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnland zur Deckung des Bedarfs für die ortsansässige Bevölkerung.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.10.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Entwurf der 15. Flächennutzungsplanänderung und der in der Sitzung am 21.11.2023 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 03.01.2024 bis einschließlich 05.02.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 1.OG Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans bzw. Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Mensch, menschliche Gesundheit

Bestandsbeschreibung:

Bisher wird das Plangebiet land- und forstwirtschaftlich genutzt. Nördlich und Östlich liegen weitere land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden liegt der Demlinger Weg (Verkehrsfläche) an. Im Westen grenzt das Gebiet an den bisherigen Siedlungsrand von Katharinenberg. Der Geltungsbereich selbst besitzt aufgrund der derzeitigen Nutzung keine erhöhte Bedeutung.

Verkehrslärm entsteht durch die nördlich verlaufende Staatsstraße 2231 in ca. 200 m Entfernung. Gemäß Straßenverkehrszählung des Staatlichen Bauamts Ingolstadt aus dem Jahr 2015, abrufbar über den Online-Dienst des Bayerischen Straßeninformationssystems (BAYSIS), ergibt sich für den Streckenabschnitt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 4.846 DTV-KfZ davon 313 DTV-SV (Schwerverkehr) und 4.533 DTV-LV (Leichtverkehr).

Von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gehen ortsübliche Geruchs-, Lärm- und Staubbelastungen aus.

Auswirkungen:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten.

 

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Bestandsbeschreibung:

Bisher wird das Plangebiet land- und forstwirtschaftlich genutzt. Nördlich und Östlich liegen weitere land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden liegt der Demlinger Weg (Verkehrsfläche) an. Im Westen grenzt das Gebiet an den bisherigen Siedlungsrand von Katharinenberg. Der Geltungsbereich selbst besitzt aufgrund der derzeitigen Nutzung keine erhöhte Bedeutung.

Verkehrslärm entsteht durch die nördlich verlaufende Staatsstraße 2231 in ca. 200 m Entfernung. Gemäß Straßenverkehrszählung des Staatlichen Bauamts Ingolstadt aus dem Jahr 2015, abrufbar über den Online-Dienst des Bayerischen Straßeninformationssystems (BAYSIS), ergibt sich für den Streckenabschnitt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 4.846 DTV-KfZ davon 313 DTV-SV (Schwerverkehr) und 4.533 DTV-LV (Leichtverkehr).

Von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gehen ortsübliche Geruchs-, Lärm- und Staubbelastungen aus.

Auswirkungen

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten.

 

Boden und Fläche

Bestandsbeschreibung:

Gemäß UmweltAtlas Boden weist der Änderungsbereich lehmige Böden im Wechsel mit harten Festgesteinen, sedimentär, überwiegend homogen, auf. Es sind Kalk- / Dolomit-Gesteine zu erwarten. Laut UmweltAtlas wird die vorhandene Geologie als „guter Baugrund“ bewertet.

Kulturhistorisch besondere und seltene Böden sind dem Planverfasser im Änderungsbereich nicht bekannt. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen bzw. Altlasten liegen nicht vor.

Auswirkungen:

Durch Überbauung und Befestigung von Flächen erfolgt eine Teilversiegelung des Bodens. Der Boden wird seine bisherigen Funktionen (Speicher, Puffer, Filter, Lebensraum etc.) verlieren. Ein Ausgleich derartiger Eingriffe ist nicht möglich. Dies würde allerdings gegen jedes Bauvorhaben sprechen.

 

Wasser

Bestandsbeschreibung:

Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Einflussgebiets oberirdischer Gewässer oder Trinkwasserschutzgebiete.

Auswirkungen:

Durch den absehbaren Umfang der vorgesehenen baulichen Anlagen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu erwarten.

 

Klima / Luft

Bestandsbeschreibung:

Die Fläche befindet sich am östlichen Ortsrand von Katharinenberg. Durch die angrenzenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen handelt es sich um einen gering belasteten Raum. Die Fläche selbst besitzt keine erhöhte Bedeutung als Kaltluftproduktionsfläche.

Immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen sind dem Planverfasser derzeit nicht bekannt.

Auswirkungen:

Durch das geplante Baugebiet sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten.

 

Landschaft

Bestandsbeschreibung:

Das Planungsgebiet befindet sich im Anschluss an den nordöstlichen Siedlungsrand von Katharinenberg. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung, Landwirtschafts- und Forstflächen geprägt. Charakteristisch für Katharinenberg ist die bergartige Höhenlage mit seiner Kirche am höchsten Punkt. Das geplante Baugebiet soll an der stark abfallenden Ostseite realisiert werden. Der Katharinenberg ist im Süden und Westen bereits bis in tiefere Lagen bebaut.

Auswirkungen:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die beabsichtigte Erschließung des geplanten Baugebietes sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten.

 

Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung:

Gemäß Bayerischem Denkmal-Atlas befindet sich östlich an das Plangebiet das Bodendenkmal D-1-7-7235-0185 „Mittelalterliche und fühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche St. Katharina“. Weiter östlich befindet sich das Bodendenkmal D-1-7235-0037 „Siedlung vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicherZeitstellung“.

Auswirkungen:

Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-5 BayDSchG. Nur bei einer sachgemäßen und rechtzeitigen Meldung sind erhebliche Auswirkungen auszuschließen. Eine negative Einflussnahme auf umliegende Baudenkmäler kann ausgeschlossen werden.

 

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 29.11.2023

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister

 

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