14. Änderung des Flächennutzungsplans i. V. m. vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Pettling II"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 06/2024

14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Pettling II"

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring hat in seiner Sitzung vom 18.07.2023 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für die spätere Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans "Solarpark Pettling II" beschlossen.

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans liegt südlich vom Ortsrand von Pettling. Er weist einen Gesamtflächenumfang ca. von 14,40 ha auf und umfasst die Flurstücke mit den Fl.Nrn. 2159, 2160, 2163, 2163/1 und 2167 (vollumfänglich) sowie 2161 (anteilig), alle Gemarkung Theißing.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Kartenausschnitt (Geltungsbereich rot) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkungen Theißing, Gemeinde Großmehring und Menning, Gemeinde Vohburg a.d. Donau:

im Norden

durch Fl.Nr. 2161 (Tf) Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 2158 Gmkg Theißing 

landw. Weg

landw. Weg

 im Osten

durch Fl.Nr. 2242 Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 366 Gmkg Menning

landw. Weg

landw. Weg

 im Süden

durch Fl.Nr. 2162 Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 371 Gmkg Menning

landw. Weg

landw. Weg

 im Westen

durch Fl.Nr. 2175 Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 2164 Gmkg Theißing

landw. Weg

Acker

Das Gebiet wird nach § 11 BauNVBO als Sondergebiet (SO) Photovoltaikanlage ausgewiesen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 14. Änderung des Flächennutzungs­planes wurde im Zeitraum vom 04.12.2023 bis zum 05.01.2024 durchgeführt. Die einge­gangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 05.03.2024 besprochen und abgewogen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.06.2024 bis einschließlich 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Großmehring (Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12) während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. 

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung     oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe vorgebracht werden.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 14.05.2024

Rainer Stingl
Erster Bürgermeister

 

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