Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Oktober 2024
14. Änderung des Flächennutzungsplans i. V. m. vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Pettling II"
Gemeinde Großmehring
Landkreis Eichstätt
Amtsblatt Nr. 06/2024
14. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Pettling II"
Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring hat in seiner Sitzung vom 18.07.2023 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für die spätere Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans "Solarpark Pettling II" beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans liegt südlich vom Ortsrand von Pettling. Er weist einen Gesamtflächenumfang ca. von 14,40 ha auf und umfasst die Flurstücke mit den Fl.Nrn. 2159, 2160, 2163, 2163/1 und 2167 (vollumfänglich) sowie 2161 (anteilig), alle Gemarkung Theißing.
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Kartenausschnitt (Geltungsbereich rot) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkungen Theißing, Gemeinde Großmehring und Menning, Gemeinde Vohburg a.d. Donau:
im Norden | durch Fl.Nr. 2161 (Tf) Gmkg Theißing und Fl.Nr. 2158 Gmkg Theißing | landw. Weg landw. Weg |
im Osten | durch Fl.Nr. 2242 Gmkg Theißing und Fl.Nr. 366 Gmkg Menning | landw. Weg landw. Weg |
im Süden | durch Fl.Nr. 2162 Gmkg Theißing und Fl.Nr. 371 Gmkg Menning | landw. Weg landw. Weg |
im Westen | durch Fl.Nr. 2175 Gmkg Theißing und Fl.Nr. 2164 Gmkg Theißing | landw. Weg Acker |
Das Gebiet wird nach § 11 BauNVBO als Sondergebiet (SO) Photovoltaikanlage ausgewiesen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Zeitraum vom 04.12.2023 bis zum 05.01.2024 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 05.03.2024 besprochen und abgewogen.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.06.2024 bis einschließlich 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Großmehring (Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12) während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, 14.05.2024
Rainer Stingl
Erster Bürgermeister