14. Änderung des Flächennutzungsplans i. V. m. vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Pettling II"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 12/2023

14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Pettling II"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring hat in seiner Sitzung vom 18.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans "Solarpark Pettling II" sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans liegt südlich vom Ortsrand von Pettling. Er weist einen Gesamtflächenumfang ca. von 14,40 ha auf und umfasst die Flurstücke mit der Fl.Nrn. 2159, 2160, 2163, 2163/1 und 2167 (vollumfänglich) sowie 2161 (anteilig), alle Gemarkung Theißing.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Kartenausschnitt (Geltungsbereich rot) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkungen Theißing, Gemeinde Großmehring und Menning, Gemeinde Vohburg a.d. Donau:

im Norden

durch Fl.Nr. 2161 (Tf) Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 2158 Gmkg Theißing 

landw. Weg

landw. Weg

 im Osten

durch Fl.Nr. 2242 Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 366 Gmkg Menning

landw. Weg

landw. Weg

 im Süden

durch Fl.Nr. 2162 Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 371 Gmkg Menning

landw. Weg

landw. Weg

 im Westen

durch Fl.Nr. 2175 Gmkg Theißing

und Fl.Nr. 2164 Gmkg Theißing

landw. Weg

Acker

Das Gebiet wird nach § 11 BauNVBO als Sondergebiet (SO) Photovoltaikanlage ausgewiesen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Das Verfahren wird nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2023 außerdem die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Solarpark Pettling II" sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

04.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024

im Rathaus der Gemeinde Großmehring (Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12) während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. 
 

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 03.11.2023

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister

 

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