Sondergebiet Lagerplatz

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 04/2022

13. Änderung des Flächennutzungsplanes

im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit

Bebauungsplan „Lagerplatz Großmehring“;

 Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring hat in seiner Sitzung vom 18.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lagerplatz" sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans liegt südöstlich vom Ortsrand von Großmehring. Er weist einen Gesamtflächenumfang von 0,36 ha auf und umfasst die Flurstücke mit der Fl.Nrn. 2912/15, 2914/2 (vollumfänglich) sowie 2915, 4666/5, 4666/7 und 3621/3 (anteilig), alle Gemarkung Großmehring.

Er ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Bild

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Großmehring:

im Norden durch Fl.Nr. 2915 (Teilfläche) + 2915/3 Grünland

im Osten durch Fl.Nrn. 2914 + 2914/3 Wege

im Süden durch Fl.Nr. 4666/5 und 4666/7 (Teilflächen) Grünland

im Westen durch Fl.Nr. 4666/7 (Teilfläche) Grünland

und Fl.Nr. 3621/3 Grünland

Das Gebiet wird nach § 11 BauNVO als Sondergebiet (SO) Lagerplatz mit der Zweckbestimmung Lagerplatz ausgewiesen. Im Geltungsbereich liegt zusätzlich die naturschutzfachlich erforderliche Ausgleichsfläche (flächige Anpflanzung im Norden des Lagerplatzes).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lagerplatzes für den ansässigen Gewerbebetrieb.

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.03.2022 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 13. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 1.OG Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter www.grossmehring.de / Rathaus und Politik / Verwaltung / Bauen, Planen, Umwelt / Bekanntmachungen / 46 SO Lagerplatz.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans bzw. Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Mensch, menschliche Gesundheit

  • Umweltbericht mit Darstellung der benachbarten Gebietsnutzungen und des vorhandenen Wegenetzes zur Erschließung
  • Waldfunktionsplan mit Darstellung von Wald mit besonderer Bedeutung für den lokalen Klimaschutz, Immissionsschutz und Lärmschutz

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Umweltbericht mit Darstellung der floristischen und faunistischen Bestandssituation sowie vorhandener Schutzgebiete und -objekte
  • Biotop- und Artenschutzkartierung Bayern zum Vorkommen amtlich kartierter Biotope und von Tierarten
  • Waldfunktionsplan mit Darstellung von Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum sowie als Genressource
  • Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz) zur Erforderlichkeit der Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und Darstellung der Ausgleichsfläche
  • Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und Darstellung der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen

Boden und Fläche

  • Umweltbericht mit Darstellung der örtlichen Bodenverhältnisse
  • Übersichtsbodenkarte mit Darstellung der vorhandenen Bodenarten
  • Ingenieurgeologische Karte mit Darstellung der geologischen Verhältnisse
  • GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns mit Informationen zu den geologischen Verhältnissen im Planungsbereich sowie vorkommender Böden und deren Säurepuffer- und Schwermetallrückhaltevermögen für Schwermetalle
  • Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Immissionsschutz) zur Aufnahme eines Hinweises auf die 100t Lager-Mengenschwelle nach Anhang 4 BImSchV (Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen)
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt zu Grundwasser- und Bodenschutz

Wasser

  • Umweltbericht mit Darstellung vorhandener Oberflächengewässer sowie der Grundwasserverhältnisse und Hochwassergefahren
  • GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns mit Informationen zu Mächtigkeit, Durchlässigkeit, und Filtervermögen des Grundwasserleiters
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt zu Grundwasser- und Bodenschutz, Schmutzwasser und Niederschlagswasserbeseitigung

Klima / Luft

  • Umweltbericht mit Darstellung klimatischen Verhältnisse
  • Klimaatlas, 1996 zu regionalen Klimadaten
  • Waldfunktionsplan mit Darstellung von Wald mit besonderer Bedeutung für den lokalen Klimaschutz und den Immissionsschutz

Landschaft

  • Umweltbericht mit Darstellung landschaftsbildprägender Elemente
  • Waldfunktionsplan mit Darstellung von Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild
  • Regionalplan Region 10 Ingolstadt wegen Regionalem Grünzug und Landschaftlichem Vorbehaltsgebiet
  • Stellungnahme der Regierung von Oberbayern und Stellungnahme des Planungsverbandes Region Ingolstadt mit Anregungen zur Umsetzung einer Randeingrünung

Kultur- und Sachgüter

  • Denkmalatlas des Bay. Landesamt für Denkmalpflege
  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Meldepflicht für eventuelle zu Tage tretende Bodendenkmäler nach Art. 8 BayDSchG

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 16.03.2022

Rainer Stingl
1. Bürgermeister

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