Sechste Änderung „Westlich der Kriegsstraße“

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 01/2022

Sechste Änderung Bebauungsplan „Westlich der Kriegsstraße“;

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 den Aufstellungsbeschluss für die Sechste Änderung des Bebauungsplans „Westlich der Kriegsstraße“ gefasst. In der Sitzung am 16.11.2021 wurde ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dabei werden nur die Festsetzungen zu Regelungen des Maßes der baulichen Nutzung für Haupt- und Nebenanlagen geändert Im Einzelnen werden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Änderung der maximal zulässigen Gebäudehöhe für Gebäude mit Staffelgeschoss, unterschieden in bergseits und talseits der zugeordneten öffentlichen Verkehrsfläche
  • Festlegung des Bezugspunktes für die Ermittlung der zulässigen Wand- und Gebäudehöhen
  • Bauliche Ausbildung des Staffelgeschosses und zulässige Dachneigungen bei Gebäuden mit Staffelgeschoss
  • Festsetzung zur Ausbildung von Nebengebäuden für Grundstücke entlang der Ingolstädter Straße

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

(bitte hier Lageplan einfügen) wie bisher Amtsblatt Juni 2021

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Großmehring:

im Norden durch Fl.Nr. 1240/126 bis 1240/146, 1931/4 (Kriegsstraße)

im Osten durch Fl.Nr. 1931 (Kriegsstraße), 1931/1 (Gehweg entlang Kriegsstraße)

im Süden durch Fl.Nr. 1931 (Gehweg entlang Ingolstädter Straße), 1247 (Ingolstädter Straße)

im Westen durch Fl.Nr. 1232/2 (Flurweg)

Die Ausgleichsfläche für dieses Baugebiet befindet sich auf folgender Flur-Nummer bzw. Teilfläche:

Flurnummer 492 Gemeinde Mindelstetten, Gemarkung Tettenagger (Teilfläche 6.120 m²)

Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Anpassung der textlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zur Differenzierung der möglichen Bebauung von hangabwärts und hangaufwärts gerichteten Grundstücken sowie Klarstellung des Bezugspunktes zur Ermittlung der zulässigen Wand- und Gebäudehöhen unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten. Ebenso wird die Festsetzung zur Ausbildung von Staffelgeschossen unter Berücksichtigung baulicher Maßgaben sowie des Nachbarschutzes nochmals angepasst.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 16.11.2021 erneut gebilligte und nach § 4a Abs. 3 BauGB zu erneuten Auslegung bestimmte überarbeitete Entwurf der Sechsten Änderung des Bebauungsplans „Westlich der Kriegsstraße“ sowie der dazugehörige überarbeitete Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, alle in der Fassung vom 16.11.2021 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt vom 10.01.2022 bis einschließlich 28.01.2022 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, Zimmer 6, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter https://grossmehring.de/bekanntmachungen/ Rathaus und Politik / Verwaltung / Bauen, Planen, Umwelt / Bauleitplanung / Bekanntmachungen / 6. Änd „Westlich der Kriegsstraße“

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben. Dabei wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den erneuten Änderungen abgegeben werden können. Die vorgenommenen Änderungen sind in den Planunterlagen farbig gekennzeichnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut - Art der vorhandenen Informationen:

Mensch - Umweltbericht

Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchungen

Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Immissionsschutz)

Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Tiere, Pflanzen

und biologische. Vielfalt - Umweltbericht

Biotop- und Artenschutzkartierung Bayern

Stellungnahme des Landratsamtes Eichstätt (Naturschutz)

Fläche, Boden - Umweltbericht

GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns

Wasser - Umweltbericht

GeoFachdatenAtlas des Bodeninformationssystems Bayerns

Klima / Luft - Umweltbericht

Bay. Klimaatlas, 1996

Landschaft - Umweltbericht

Kulturelles Erbe

und sonstige Sachgüter - Denkmalatlas des Bay. Landesamt für Denkmalpflege

Wechselwirkungen - Darstellungen im Umweltbericht

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 07.12.2021

Rainer Stingl
Erster Bürgermeister

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