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Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Mai 2024
Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen
Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.
Langbeschreibung
Die Mitarbeiter der Poststelle sind für den Posteingang, die Postverteilung und den Postausgang von Briefen und Paketen zuständig. Sie übernehmen außerdem i.d.R. die Verteilung der elektronischen Post, die im zentralen E-Mail-Postfach der Behörde eingeht und den Versand von E-Mails der Behörde über das zentrale E-Mail-Postfach.
Verantwortliche Behörde
- Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)