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Amtsblatt Mai 2024

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Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links"). Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen"). Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen
  • § 31 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik) (ID: 5282) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHV-31 § 30 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik) (ID: 5283) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommHVDoppik-30 Vierter Teil - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (ID: 5418) http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/BJNR252110998.html#BJNR252110998BJNG002404118 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) (ID: 5419) http://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/ Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (ID: 6735) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_73_I_2325 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) (ID: 7956) http://www.gesetze-im-internet.de/sektvo_2016/ Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) (ID: 9337) http://www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/ Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO) (ID: 9338) http://www.gesetze-im-internet.de/vergstatvo/

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (21)