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Amtsblatt Mai 2024
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
- Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abmilderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch zügig erreicht werden können, müssen die Grundstückseigentümer in dem Sanierungsgebiet für bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge eine Genehmigung beantragen. Ohne die schriftliche Genehmigung der Gemeinde sind alle Rechtsgeschäfte nichtig und die Baumaßnahmen rechtswidrig. Die Genehmigung darf nur abgelehnt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang, die Teilung des Grundstückes oder die damit bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- § 145 Baugesetzbuch (BauGB) (ID: 16375) https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__145.html
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (23)