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Amtsblatt Mai 2024

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Kommunale Liegenschaftsverwaltung; Informationen

Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche: Bewirtschaftung der Liegenschaften Verwaltung von unbebauten Grundstücken Mietangelegenheiten Pachtangelegenheiten Erwerb und Verkauf von Grundstücken Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen oder Parkanlagen gehören.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen
  • Art. 7, Art. 74 und 75 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) (ID: 5280) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO/true Art. 5, Art. 68 und 69 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO) (ID: 3562) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO Art. 5, Art. 66 und 67 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) (ID: 5281) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBezO

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (21)