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Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Mai 2024
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Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte einer bayerischen Behörde
Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
- Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden. Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Art. 38 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (ID: 17572) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE#d1e3804-1-1
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (21)