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Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Amtsblatt Mai 2024

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Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel, brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen. Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche: Löschen von Bränden Betrieb von Feuerstätten Feuer im Freien Brennstoffrückstände Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte Rauchen, Rauchverbot Elektrische Geräte Verbrennungsmotoren Feuergefährliche Arbeitsgeräte Feste Brennstoffe Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse Sonstige selbstentzündliche Stoffe Ballone Ausschmücken von Räumen Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine Rettungswege

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen
  • Art. 38 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) (ID: 2048) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-38 Verhütung von Bränden Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) (ID: 1179) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (21)