Hier können Sie einen Wahlschein für die Europawahl 2024 beantragen.
Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Mai 2024
Zurück
Anliegerbescheinigung, Beantragung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
- Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links). Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Art. 5 und Art. 5a Kommunalabgabengesetz (KAG) (ID: 1020) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-G1 § 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der am 8. September 2015 geltenden Fassung (ID: 18197) https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG002304116
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (21)