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Hier können Sie einen Wahlschein für die Europawahl 2024 beantragen. 

 

Hinweis zum Parteiverkehr:

Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Amtsblatt Mai 2024

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Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, d. h. einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu 3 Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, d. h. die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden. Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters haben die Wähler eine Stimme.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen
  • Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) (ID: 360) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO) (ID: 906) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWO Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 7. Mai 2019 (ID: 907) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2021_I_10397 Art. 31 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) (ID: 361) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-31 Zusammensetzung des Gemeinderats Rechtsbehelf Wahlanfechtung (Art. 51 GLKrWG), verwaltungsgerichtliche Klage (Art. 51a GLKrWG)

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (21)