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Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Mai 2024
Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren
Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.
Langbeschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Online-Verfahren
- Wasserzählerkarte online
Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.
Rechtsbehelf
- (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)