Hier können Sie einen Wahlschein für die Europawahl 2024 beantragen.
Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Mai 2024
Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl
Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.
Langbeschreibung
Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/r
- Jugendbeauftragte/r
- Familienbeauftragte/r
- Seniorenbeauftragte/r
- Gleichstellungsbeauftragte/r
- Umweltschutzbeauftragte/r
- Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/in
- Kulturbeauftragte/r
- Antikorruptionsbeauftragte/r
- Integrationsbeauftragte/r
- Energiebeauftragte/r
- Feldgeschworene/r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)