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Hier können Sie einen Wahlschein für die Europawahl 2024 beantragen. 

 

Hinweis zum Parteiverkehr:

Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der BesucherInnen auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Amtsblatt Mai 2024

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Ortsplan bei map ONE
Mitglied im Energiebündel Kreis Eichstätt e.V.

Einführung Digitaler Bauantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ab dem 01.12.2023 gelten für den Landkreis Eichstätt die Vorgaben der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV).

Mit der Einführung des digitalen Bauantrages tritt ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung für Bauanträge, Vorbescheidsanträge und Abgrabungsanträge ein. Digitale und papiergebundene Anträge sind demnach künftig grundsätzlich nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Eichstätt, Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting einzureichen.

Papieranträge die im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen (Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften und Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung) sind nach wie vor bei der Gemeinde einzureichen.

Das Landratsamt wird die Gemeinde unverzüglich über den Eingang des jeweiligen Bauantrages informieren. Ab dem Eingang dieser Benachrichtigung bei der Gemeinde beginnt die 2-Monats-Frist zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu laufen. Innerhalb dieser Frist wird hierüber im Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde entschieden und diese Entscheidung anschließend an das Landratsamt übermittelt.

Um Schwierigkeiten bzw. zeitliche Verzögerungen zu verhindern, bitten wir ab dem 01.12.2023 um Beachtung des neuen Verfahrensablaufs.

Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php bzw. auf der Homepage des Landratsamtes unter: https://www.landkreis-eichstaett.de/buergerservice/themen/bauwesen-und-denkmalschutz/digitales-bauamt

Bei Fragen zum neuen Verfahren wenden Sie sich bitte gerne an folgende Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:

Roland Brumbach, Tel: 08407 / 9294 - 16, Email: roland.brumbach@grossmehring.de

Heide Ettenhuber, Tel: 08407 / 9294 - 33, Email: heide.ettenbuber@grossmehring.de

 

Pressemitteilung Landratsamt Eichstätt